Neuer Tarifvertrag!
Die IG Metall NRW und der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW haben sich auf ein Tarifergebnis geeinigt. Demnach steigen die Entgelte zum 01. März 2024 um 5,1 Prozent und zum 01. März 2025 um weitere 3,6 Prozent. Die Ausbildungsvergütung steigt zu den gleichen Zeitpunkten um 70 bzw. 60 Euro. Zudem erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Auszubildende erhalten 750 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Teilen mit spätestens den Abrechnungen Juni 2024 und November 2024. Monteure im 1. Berufsjahr erhalten im Nachgang zur jeweiligen Tariferhöhung eine Erhöhung ihres Stundensatzes von jeweils 0,50 Euro. Darüber hinaus haben die Tarifvertragsparteien Gesprächsverpflichtungen zu den Themen Vermögenswirksame Leistungen und zur Ausbildung vereinbart.
Präsenzunterricht trotz KVB-Streik am 15. Januar 2024
Der Berufsschulunterricht für die Anlagenmechaniker SHK Handwerk findet - wie gewohnt - in Präsenz in der Schule statt. Die Züge und S-Bahnen der Deutschen Bahn fahren nach Fahrplan. Leihfahrräder und Leih-e-Scooter sind im gesamten Stadtgebiet verfügbar.
Blockplan für das Schuljahr 2024 / 25
Distanzunterricht am Donnerstag, 18.01.2024
Bitte kommen Sie in Ihre TEAMS-Klassengruppen!!
Unwetterwarnung NRW - Unterricht am Berufskolleg Köln-Porz findet statt!
Am Mittwoch, 17.01.2024, ist mit starkem Schneefall zu rechnen. Da die Lage aber derzeit noch nicht präzise absehbar ist, findet der Schulunterricht am BK 10 in Köln-Porz wie geplant statt.
Teilnehmen können nur 20 Auszubildende!
Digitales Berichtsheft
Im Bereich der SHK-Innung Köln kann das
Berichtsheft jetzt auch digital geführt werden.
Bedingung: Dies muss zwischen Azubi und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb vereinbart worden sein.
Hier ist der digitale Vordruck zum Download:
Allen Schülerinnen und Schülern ist die Einsicht in den Schulmanager (digitales Klassebuch) möglich über den Link:
https://login.schulmanager-online.de/id-broker?kc_idp_hint=stadtkoeln
Dazu muss zunächst ein Einloggen bei www.office.com erfolgen!
Teilnehmen werden nur 20 Auszubildende!
wir laden Sie hiermit herzlich zum nächsten Ausbildersprechtag für die Berufsschulklassen des dualen Systems (Anlagenmechaniker Sanitär / Heizung / Klima) ein.
Er findet statt am
Mittwoch, den 1. März 2023
13:30 – 18:00 Uhr
Für die Terminbuchung bei der von Ihnen gewünschten Lehrkraft nutzen Sie bitte ausschließlich den folgenden online-Buchungslink: Terminbuchung – besser versorgt mit Bildung (bk10-koeln.de)
Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch außerhalb dieses Tages als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
Wichtig: VT2!
Am Montag, 05. Dezember 2022, findet die GP2-Prüfung "Theorie" in den Räumen des BK10 statt. Deshalb findet für das 2. Lehrjahr an diesem einen Tag KEIN UNTERRICHT in der Schule statt. Die Azubis
arbeiten also am nächsten Montag im Unternehmen.
Blockplan Schuljahr 2022/23 für die Anlagenmechaniker SHK Handwerk:
Wir vom BK10 waren aktiv beteiligt:
Beim Projekt "Digitalisierung: Handwerk trifft Wissenschaft", veranstaltet vom Fraunhofer-Institut in Duisburg.
3. Lehrjahr aufgepasst: SHK-Messe Essen
Wir besuchen gemeinsam mit dem gesamten Lehrjahr die SHK-Messe in Essen!
Am Donnerstag 8. September 2022. Dies ist eine Pflichtveranstaltung. Abfahrt mit Bussen am Berufskolleg (7:30 Uhr), Rückkehr gegen 16:00 Uhr.
Obligatorischer Teilnahmebeitrag: 5 Euro (wird vom Klassenlehrer am 5. September 2022 eingesammelt!)
Sturmwarnung - kein Berufsschulunterricht am Donnerstag 17.02.2022!
Auf Maßgabe der NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer entfällt der morgige Schulunterricht vollständig wegen Sturmwarnung!
Die Auszubildenden arbeiten in den Unternehmen!
Montag, 14. Februar 2022 - kein Unterricht wegen Pädagogischem Tag!
Die Blockwoche des 3. Lehrjahres startet in der Berufsschule erst am Dienstag. Die Betriebe kennen den Blockplan und sind daher seit Schuljahresbeginn informiert. Also: Montag wird im Unternehmen gearbeitet - ab Dienstag geht es in die Schule!
Sprechtag für Ausbilder am Mittwoch 2. Februar 2022 (13:00 - 18:00 Uhr)
Der diesjährige Sprechtag findet online oder per Telefon statt.
Terminvereinbarung über Buchungsportal:
Sprechtag findet online statt – besser versorgt mit Bildung (bk10-koeln.de)
oder per eMail: n.saupp@bk10-koeln.de!
Ein frohes Neues Jahr allerseits!
Es geht wieder los für die VT1er-Klassen:
Am Montag, 10. Januar 2022, erwarten wir das 1. Lehrjahr: Pünktlich um 7:30 Uhr zum Unterrichtsbeginn. In Vollpräsenz und mit medizinischer Maske im Unterrichtsraum. Zu Unterrichtsbeginn werden sämtliche Anwesenden einen Corona-Test über sich ergehen lassen müssen. Egal - ob geimpft oder nicht. Safety first. Wir freuen uns auf Sie alle!
1. Lehrjahr: Kein Unterricht am Montag, 06.12.2021!
An diesem Montag findet im Berufskolleg die theoretische Abschlussprüfung des 4. Lehrjahres statt. Insofern gehen Sie bitte am Montag in Ihrem Betrieb arbeiten. Der Unterricht der Blockwoche startet dann plangemäß am Dienstag.
Info für die VT4er Klassen:
In den verbleibenden Blockwochen werden die A- und B-Klassen aufgeteilt:
Die Klasse VT4B auf die VT4E sowie VT4F,
sowie die Klasse VT4A auf die VT4C und VT4D.
Die davon betroffenen Azubis begeben sich bitte selbstständig in eine der hier genannten "Auffangklassen".
Es geht wieder los:
Wir erwarten das 3. Lehrjahr am kommenden Mittwoch, 18. August 2021, pünktlich um 7:30 Uhr zum Unterrichtsbeginn: In Vollpräsenz und mit medizinischer Maske im Unterrichtsraum.
Urlaubsgeld oder nicht? Gilt der SHK-Tarifvertrag für unsere Azubis?
Es vergeht kaum ein Tag, an dem im Unterricht nicht darüber diskutiert wird, ob die SHK-Unternehmen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen müssen, die 37-Wochen-Regelarbeitszeit als verbindlich ansehen müssen oder sich an die Vergütungsregeln zu halten haben.
Um diese Frage zu klären, muss zunächst sicher gestellt sein, ob
a) das Ausbildungsunternehmen Mitglied der Innung ist
b) der Auszubildende Mitglied der IG Metall ist.
Die Innungsmitgliedschaft lässt sich auf der Website der SHK-Innung-Köln:
Innung Sanitär Heizung Klima Köln: SHK-Betrieb suchen (shk-innung-koeln.de) überprüfen.
Ob der Azubi Mitglied der IG Metall ist, wird er wohl selber wissen. Wer es noch nicht ist: www.igmetall.de/beitreten
Diese Azubi-Mitgliedschaft kostet ca. 7 Euro / Monat hat neben einer inkludierten Arbeitsrechtsschutzversicherung den Vorteil, dass der Tarifvertrag automatisch und vollständig für den Azubi oder Mitarbeiter gilt - also mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc., falls das Unternehmen Mitglied der Innung ist.
Und jetzt wird es spannend: Denn für alle anderen Azubis oder Mitarbeiter gilt der Tarifvertrag (bei vorliegender Innungsmitgliedschaft des Unternehmens) ebenso vollumfassend (mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) wenn im Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag ein Bezug zum Tarifvertrag besteht. Dafür sollte nun jeder einmal seinen Vertrag prüfen.
Im Ausbildungsvertrag findet sich dieser Passus unter Punkt D.
Unter diesem Info-Text habe ich zwei Auszüge aus dem offiziellen Vertragsformular der Handwerkskammer platziert. Das Ausbildungsunternehmen muss sich dort unter Punkt D nämlich immer entscheiden für:
1.) Es besteht keine Tarifbindung oder
2. Es besteht folgender Tarifvertrag...
Wenn Option 2. (Tarifbindung) im Vertrag gewählt wurde, gilt der Tarifvertrag vollumfassend für alle Mitarbeiter des Unternehmens, auch wenn sie nicht Mitglied der IG Metall sind. Falls Option 1.
gewählt wurde, hat der Mitarbeit keinen Anspruch auf die im Tarifvertrag vereinbarten Inhalte.
Unten nun beide Optionen für die individuelle Überprüfung und ein Exemplar des Tarifvertrages.
Achtung 1. Lehrjahr!!
In der nächsten Woche (ab Montag 28.06.2021) findet der
Unterricht in Voll-Präsenz statt.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist während des Aufenthaltes in Schulgebäuden Pflicht!
Es werden zudem 2 x Woche zu Beginn eines Schultages Schnelltests durchgeführt.
Achtung 2. Lehrjahr!!
In der nächsten Woche (ab Montag 14.06.2021) findet der
Unterricht wieder in Voll-Präsenz statt.
Das Betreten des Schulgeländes ist nur mit medizinischer Maske möglich. Das Tragen dieser Maske ist während des gesamten Aufenthaltes in der Schule
Pflicht!
Es werden zudem 2 x Woche zu Beginn eines Schultages Schnelltests durchgeführt.
Achtung 1. Lehrjahr!!
In der nächsten Woche (ab Montag 07.06.2021) findet der
Unterricht endlich wieder in Voll-Präsenz statt.
Das Betreten des Schulgeländes ist nur mit medizinischer Maske möglich. Das Tragen dieser Maske ist während des gesamten Aufenthaltes in der Schule
Pflicht!
Es werden zudem 2 x Woche zu Beginn eines Schultages Schnelltests durchgeführt.
Achtung 3. Lehrjahr!!
In der kommenden "kurzen" Woche (ab Montag 31.05.2021) findet der
Unterricht endlich wieder in Voll-Präsenz statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 31.05.2021: keine Schule - weil Pädagogischer Tag. Heißt:
Ganztageskonferenz der Lehrer: Die Azubis arbeiten im Betrieb.
Dienstag: 01.06.2021: Normaler Präsenzunterricht für alle in der Schule
Mittwoch: 02.06.2021: Normaler Präsenzunterricht für alle in der Schule
Donnerstag: 03.06.2021: Feiertag - alle haben frei!
Freitag: 04.06.2021: Schule hat geschlossen - Azubis arbeiten im Betrieb
Das Betreten des Schulgeländes ist nur mit medizinischer Maske möglich. Das Tragen dieser Maske ist während des Aufenthaltes in der Schule Pflicht!
Es werden zudem zu Beginn des Schultages Schnelltests durchgeführt.
Achtung 2. Lehrjahr!!
In der kommenden "kurzen" Woche (ab Montag 24.05.2021) findet der
Unterricht in einem veränderten Wechsel zwischen Präsenz und
Onlineunterricht statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 24.05.2021: Feiertag - alle haben frei!
Dienstag: 25.05.2021: Schule hat geschlossen - Azubis arbeiten im Betrieb
Mittwoch: 26.05.2021: Alle Klassen zuhause im Onlineunterricht!
Donnerstag: 27.05.2021: A, D, E, G: im Berufskolleg / C, B, F, H: online
Freitag: 28.05.2021: A, D, E, G: online / C, B, F, H: im Berufskolleg
Unterricht erfolgt nach Plan - wie immer. In der Schule gilt die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Überall!
Und: Jeder Schüler ist verpflichtet, einen Corona-Schnelltest zu Beginn eines jeden Präsenz-Schultages durchzuführen.
Achtung 1. Lehrjahr!!
In der kommenden Woche (ab Montag 17.05.2021) findet der
Unterricht im Wechsel zwischen Präsenz und Onlineunterricht statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 17.05.2021: Alle Klassen zuhause im Onlineunterricht!
Dienstag: 18.05.2021: A, D, E, G: im Berufskolleg / C, B, F, H: Online
Mittwoch: 19.05.2021: A, D, E, G: im Berufskolleg / C, B, F, H: Online
Donnerstag: 20.05.2021: A, D, E, G: Online / C, B, F, H: im Berufskolleg
Freitag: 21.05.2021: A, D, E, G: Online / C, B, F, H: im Berufskolleg
Unterricht erfolgt nach Plan - wie immer. In der Schule gilt die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Überall!
Und: Jeder Schüler ist verpflichtet, einen Corona-Schnelltest zu Beginn eines jeden Präsenz-Schultages durchzuführen.
Achtung 3. Lehrjahr!!
In der kommenden "kurzen" Woche (ab Montag 10.05.2021) findet der
Unterricht in einem veränderten Wechsel zwischen Präsenz und
Onlineunterricht statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 10.05.2021: Alle Klassen zuhause im Onlineunterricht!
Dienstag: 11.05.2021: A, D, E: im Berufskolleg / C, B, F: online
Mittwoch: 12.05.2021: A, D, E: online / C, B, F: im Berufskolleg
Donnerstag: 13.05.2021: Feiertag - alle haben frei!
Freitag: 14.05.2021: Schule hat geschlossen - Azubis arbeiten im Betrieb
DQ-Schüler aus der VT3A und GM3A kommen NICHT in die Schule -
Schutzmaßnahme wegen Prüfung! DQ findet nur online statt.
Ansonsten erfolgt der Unterricht nach Plan - wie immer. In der Schule gilt die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Überall!
Und: Jeder Schüler ist zu Beginn des Präsenzunterrichtes verpflichtet, einen Corona-Schnelltest zu absolvieren.
2. Lehrjahr (03. - 07.05.2021)
Der Unterricht findet während der gesamten Woche online mit TEAMS statt.
Also: Montagmorgen - TEAMS starten und im Kalender dem Unterrichtsteam beitreten. Und schon geht`s los!
1. Lehrjahr (26.04. - 30.04.2021)
Der Unterricht findet online mit TEAMS statt. Also: Montagmorgen - TEAMS starten und im Kalender dem Unterrichtsteam beitreten. Und schon geht`s los!
Achtung 3. Lehrjahr!!
In der kommenden Woche (ab Montag 19.04.2021) findet der
Unterricht im Wechsel zwischen Präsenz und Onlineunterricht statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 19.04.2021: Alle Klassen zuhause im Onlineunterricht!
Dienstag: 20.04.2021: A, D, E: im Berufskolleg / C, B, F: Online
Mittwoch: 21.04.2021: A, D, E: im Berufskolleg / C, B, F: Online
Donnerstag: 22.04.2021: A, D, E: Online / C, B, F: im Berufskolleg
Freitag: 23.04.2021: A, D, E: Online / C, B, F: im Berufskolleg
Unterricht erfolgt nach Plan - wie immer. In der Schule gilt die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Überall!
Und: Jeder Schüler ist verpflichtet, zwei Corona-Schnelltests während der schulischen Anwesenheit durchzuführen. Wir werden das wie bisher gemeinsam machen.
Achtung 2. Lehrjahr!!
Von Montag 12.04.2021 bis Freitag 16.04.2021 findet der Unterricht in Volldistanz als Onlineunterricht mit MS-Teams statt. Nach Plan. Also um 7:30 Uhr geht es los - am Laptop oder Tablet.
Onlinespiele bitte nur auf dem Handy - das erleichtert den Unterricht!
Achtung 1. Lehrjahr!!
In der kommenden Woche (ab Montag 22.03.2021) findet der
Unterricht im Wechsel zwischen Präsenz und Onlineunterricht statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 22.03.2021: Alle Klassen zuhause im Onlineunterricht!
Dienstag: 23.03.2021: A, D, E, G: im Berufskolleg / C, B, F, H: Online
Mittwoch: 24.03.2021: A, D, E, G: im Berufskolleg / C, B, F, H: Online
Donnerstag: 25.03.2021: A, D, E, G: Online / C, B, F, H: im Berufskolleg
Freitag: 26.03.2021: A, D, E, G: Online / C, B, F, H: im Berufskolleg
Unterricht erfolgt nach Plan - wie immer. In der Schule gilt die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Überall!
NEU!!! Achtung 3. Lehrjahr!!
In der kommenden Woche (ab Montag 15.03.2021) findet der
Unterricht nun doch im Wechsel zwischen Präsenz und Onlineunterricht statt.
Das wird so ablaufen:
Montag: 15.03.2021: Alle Klassen im Berufskolleg!
Dienstag: 16.03.2021: A, D, E: im Berufskolleg / C, B, F: Online
Mittwoch: 17.03.2021: A, D, E: im Berufskolleg / C, B, F: Online
Donnerstag: 18.03.2021: A, D, E: Online / C, B, F: im Berufskolleg
Freitag: 19.03.2021: A, D, E: Online
/ C, B, F: im
Berufskolleg
Unterricht erfolgt nach Plan - wie immer. In der Schule gilt die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Überall!
2. Lehrjahr (08.03. - 12.03.2021)
Erneut findet der Unterricht des 2. Lehrjahres in Volldistanz, also online mit TEAMS statt. Montagmorgen - TEAMS starten und im Kalender dem Unterrichtsteam beitreten. Und schon geht`s los!
1. Lehrjahr (01.03. - 05.03.2021)
Der Unterricht findet online mit TEAMS statt. Also: Montagmorgen - TEAMS starten und im Kalender dem Unterrichtsteam beitreten. Und schon geht`s los!
Das macht echt Sinn!!
Achtung Prüfungsvorbereitung für die technischen Fächer:
Lern- und Übungssoftware für Azubis mit aktualisierter und erweiterter SHK-Datenbank und Funktion "Text vorlesen".
Hier sind Unmengen technischer Aufgaben zum Ausprobieren.
Der Stick kostet 39,00 Euro zzgl. MwSt.
https://www.shk-nrw.de/shop.php?id=131
Achtung 3. Lehrjahr!!
Ab der kommenden Woche (Montag 22.02.2021) findet der Unterricht wieder im Berufskolleg statt - in Präsenz und voller Klassenstärke. Nach Plan - wie immer. Und: Es gilt Pflicht, eine medizinische
Schutzmaske zu tragen. Überall!
2. Lehrjahr: Aufgepasst!
Am 16. Februar 2021 geht der Online-Unterricht nach Stundenplan - wie gewohnt - weiter. Ab Dienstag werden wir die Online-Plattform Microsoft-Teams nutzen! Das bedeutet, dass jeder von Ihnen am Wochenende oder spätestens am kommenden Montag auf Ihre bisher bekannte eMail-Adresse eine Menge an Informationen erhalten wird. Dazu gehört dann auch Ihre neue Schul-eMail-Adresse und das Login-Password, sowie Infos, die Ihnen die Nutzung der Software als Download oder App erklären. Das wird für uns alle erstmal ein kleines, aber sehr lohnendes Abenteuer. Für Sie wird sich die Teilnahme am Berufsschulunterricht dann in Form eines mit Kalender geführten Kurssystems darstellen. Spannend! Also: eMail-Postfächer beobachten!! Rosenmontag hat das BK 10 zu.
3. Lehrjahr: Aufgepasst!
Am 1. Februar 2021 geht der Online-Unterricht nach Stundenplan - wie gewohnt - weiter. Mit Jitsi! Aber dann wird alles anders:
Ab Dienstag (2. Februar) werden wir die Online-Plattform Microsoft-Teams nutzen! Das bedeutet, dass jeder von Ihnen am Wochenende oder spätestens am kommenden Montag auf Ihre
bisher bekannte eMail-Adresse eine Menge an Informationen erhalten werden. Dazu gehört dann auch Ihre neue Schul-eMail-Adresse und das Login-Password, sowie Infos, die Ihnen die Nutzung der
Software als Download oder App erklären. Das wird für uns alle erstmal ein kleines, aber sehr lohnendes Abenteuer. Für Sie wird sich die Teilnahme am Berufsschulunterricht dann in Form eines mit
Kalender geführten Kurssystems darstellen. Spannend! Also: eMail-Postfächer beobachten!!
Am Montag (25.01.2021) startet der Onlineunterricht für das 2. Lehrjahr VT SHK Handwerk.
Alle Auszubildenden erhalten am Montagmorgen (ca. 7:15 Uhr) ein Link, mit dem sie sich in den Onlinebereich begeben. Der jeweils nach Stundenplan unterrichtende Lehrer lädt die Klassen jeweils zu den Doppel- oder Einzelstunden innerhalb der Unterrichtstage neu ein. Also: Email-Push-Option scharf schalten und aufpassen. Sie hören von uns! Sollte entgegen unserer Erwartungen erneut Blödsinn und Chaos beginnen (Einladung fremder Schüler etc.) wird die gesamte Klasse unmittelbar aus dem Online-Unterricht in die betriebliche Ausbildung gesandt.
Es reicht! Onlineunterricht für 1. Lehrjahr VT beendet!
Aufgrund des völlig undisziplinierten Verhaltens eines nicht unerheblichen Anteils der Azubis aus dem ersten Lehrjahr während des Online-Unterrichtes am gestrigen und heutigen Schultag wird der
Distanzunterricht in der Abteilung Anlagenmechaniker SHK Handwerk ab sofort bis Ende der Woche (Mittwoch - Freitag) ausgesetzt. Die Unternehmen wurden von der Schulleitung aufgefordert, die
Auszubildenden ab morgen zur praktischen Ausbildung einzubestellen.
Ob und wie es nächste Woche mit dem 2. Lehrjahr weitergeht, wird zur Zeit geklärt. Die betroffenen Unternehmen und Azubis werden rechtzeitig per Mail informiert.
Es geht weiter mit dem Berufsschulunterricht - aber nur Online!
Bis Ende Januar kann der Unterricht nur in Form der Online-Meetings
stattfinden.
Am kommenden Montag (18.01.2021) erwarten wir im Block die VT1er Klassen. Es geht dann ganz normal - gemäß des Blockplans - weiter. Alle Auszubildenden und ihre ausbildenden Unternehmen wurden
per Mail informiert. In diesem Mail ist auch ein Link für den Stundenplan enthalten. Also: Ab Montag auf die Mail-Einladung (Link und Passwort) für das Jitsi-Meet-Treffen warten und dann
einloggen. Und schon sind wir wieder im Thema. Alles Gute bis dahin!!
Keine Schule in NRW zwischen dem 19.12.2020 und 10.01.2021
Aufgrund der wegen Corona erweiterten Weihnachtsferien entfällt die Schule für Schüler und Azubis bis
einschließlich 10. Januar 2021.
Am Montag (11.01.2021) erwarten wir im Block erneut die VT3er Klassen. Ob auch dies im Distanzunterricht stattfindet wird, ist momentan noch nicht bekannt.
Topinformation:
Ab Montag, 14.12.2020, ist der Präsenzunterricht (Anwesenheitspflicht der Schüler*innen und Azubis in der Schule) ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Unterricht stattfindet - nach
Plan - aber online. Die Schulpflicht besteht nach wie vor und die Azubis sind für den Unterricht von den Betrieben freizustellen. Jeder Betrieb und jeder Azubi des 3. Lehrjahres
(Anlagenmechaniker SHK Handwerk) erhält am Sonntag (13.12.2020) eine erklärende Email des Abteilungsleiters, Herrn Oberländer. Am Montagmorgen wendet sich der nach Stundenplan vorgesehene erste
Lehrer per Email an die jeweilige Klasse mit der Mitteilung eines Links für eine Jitsi-Meet-Konferenz. Bis dahin sollten alle checken, ob die eigenen eMail-Accounts noch
funktionieren, die Postfächer nicht überfüllt sind und das Handy geladen ist. Das heißt nicht, dass dann in der Woche pausenlos Unterricht online ist, aber dass Unterrichtsabläufe und -strukturen
mit Aufgaben und eventuell Rückmeldungen entstehen werden. Wir sehen und hören uns. Und: Alle erhalten dann auch online Zugriff auf den Stundenplan. (Wir alle wissen davon seit Freitagnachmittag.
Also bitte nicht wundern, dass vorher keine Info möglich war.)
Für die DQ3-Schüler im Fach Englisch: Eigentlich war für den kommenden Dienstag eine Klausur geplant. Das geht nun nicht. Aber ich werde den Teilnehmern hier unter dem Menü DQ 1
- 3 eine Hausarbeit einstellen, die als Klausur gewertet wird und bis Freitagmittag per eMail an mich zurück zu übermitteln ist.
Kein Unterricht am 01.12.2020 für das 1. Lehrjahr
Aufgrund der Durchführung der GP2 (Theorie) am 1. Dezember 2020 im BK 10 muss der Unterricht für die AZUBIs des 1. Lehrjahres im Bereich Anlagenmechaniker SHK Handwerk leider ausfallen. Ab Mittwoch geht der Unterricht dann plangemäß weiter.
Nebentätigkeit während der Ausbildung?
Darf man das?
Aber selbstverständlich! Es gilt allerdings folgende Vorgehensweise zu beachten:
1) Der Arbeitgeber / Ausbildende muss schriftlich (formlos) über die Art der Nebentätigkeit und den zeitlichen Umfang informiert werden.
2) Es geht hierbei nur um eine Information, nicht um das Einholen einer Zustimmung. Denn der Arbeitgeber darf eine solche Nebentätigkeit nur verbieten, wenn durch die zeitliche Beanspruchung das
Ausbildungsziel gefährdet ist, oder die Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen durchgeführt wird.
3) Selbst wenn im Ausbildungsvertrag eine Nebentätigkeit untersagt ist, hat das keine rechtliche Wirkung, weil ein solcher pauschaler Vertragspassus gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen würde.
Also nehmen Sie ein Blatt Papier und schreiben Sie - adressiert an Ihren Chef - darauf: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab sofort für freitags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr und
samstags zwischen 19:00 und 23:00 Uhr eine Nebentätigkeit als Pizzafahrer angenommen habe."
Das war es schon!! Sollten Sie dämliche Fragen erhalten, antworten Sie einfach, dass dadurch das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist und Sie dringend Geld brauchen.
Unternehmen kürzen Ausbildungsvergütung wegen "Verfehlungen" des Azubi
Aktuell gibt es offenbar Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildungsvergütung ihrer Azubis reduzieren
wegen unterschiedlicher "Verfehlungen". Dazu zählen Fehlstunden oder Fehltage im Betrieb, in der Schule, oder z.B. die Nichtvorlage von Berichtsheften oder Stundennachweisen.
Es bleibt festzuhalten, dass es sich hier in Gänze um abmahnungswürdige Vorfälle handelt, die je nach Schwere der Pflichtverletzung sogar zu einer Kündigung des Azubi führen können.
Eine Reduzierung der Ausbildungsvergütung ist aber nur dann erlaubt, wenn der Azubi pflichtwidrig Arbeitsstunden oder Arbeitstage unterschlägt, zum Beispiel durch Fernbleiben oder durch eine
unentschuldigte Krankheitszeit.
Der Arbeitgeber hat dann das Recht, die Azubi-Vergütung anteilig für die Tage, in denen er nicht ordnungsgemäß zur Berufsausbildung erschienen ist, zu kürzen
(§7 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Eine Vergütungskürzung wegen anderer Verfehlungen (Stichwort: Nichtvorlage von Berichtsheft oder Stundennachweisen) stellt einen Verstoß gegen geltendes Arbeitsrecht dar und ist definitiv nicht
erlaubt. Der Auszubildende kann dagegen schriftlich Widerspruch mit Fristsetzung einlegen oder andere Rechtsmittel einlegen.
Maske bleibt auf dem Gesicht im BK10!
Was auch immer sich die NRW-Landesregierung dabei gedacht hat, die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ab dem 01.09.2020 in die
freiwillige Beliebigkeit zu überführen - am BK10 bleibt die Maskenpflicht aufgrund des Hausrechtes durch die Schulleitung bestehen. Gut so! In engen, vollen Klassenräumen soll auf die Maske
verzichtet werden, während in Bus, Bahn und beim Einkaufen darauf bestanden wird? Interessanter Ansatz! Logisch nicht erklärbar! Wer verlässlichen Präsenzunterricht erleben möchte, trägt weiter
Maske. Denn Distanzunterricht können wir in NRW immer noch nicht wirklich für alle Beteiligten zufriedenstellend darstellen. Und dann leidet wieder die Bildung, wenn Klassen oder die Schule
geschlossen werden müssen. Hätte man auch selber drauf kommen können, auch in der Landesregierung.
Oder, um es noch deutlicher zu sagen: Wer Zuschauer in Fußballstadien wegen mangelnder Distanz untersagt, sollte sich mal die Abstandsverhältnisse in einem Klassenraum mit 25 - 32 Schülerinnen und Schülern ansehen. Selbst wenn alle dauernd Maske tragen und Querzug herrscht, ist das dennoch ganz schön eng. Funktioniert bei uns am BK10, aber ohne Maske: UNDENKBAR!!
Umstrukturierung in den Klassen des 2. Lehrjahres
Ab Montag 31.08.2020 wird das zweite Lehrjahr im Ausbildungsbereich VT SHK Handwerk erwartet. Bedingt durch die Corona-Pandemie haben wir die Klassen von 6 auf 8 erhöht, um die Schülergruppen zu
verkleinern. Insofern erwarten wir die VT2A - VT2H. Zunächst werden die Klassenzusammensetzungen also neu verteilt, bevor der Unterricht starten kann. Dadurch sind Umsetzungen innerhalb der
Klassen unvermeidbar. Zudem werden zusätzlich die Klassen G und H gebildet, in denen eine intensive Deutsch-Förderung (mindestens 10 Wochenstunden) stattfinden wird. Insgesamt sollten diese
Neuerungen die Qualität des Unterrichtes für alle Beteiligten spürbar verbessern. Und nach wie vor gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes!
Es geht wieder los: Das Schuljahr 2020/21 startet am Mittwoch, 12. August 2020!
Im Bereich Versorgungstechnik SHK (Handwerk) mit dem nunmehr 3. Lehrjahr.
In voller Klassenstärke mit vollständigem Stundenplan.
Wichtig zu wissen: Ab sofort gilt Maskentragepflicht! Mit Betreten des Schulgeländes. Endet bei Verlassen des Schulgeländes. Mund-Nase-Masken
sind als verpflichtende Hygienemaßnahme von allen Schülern und Lehrern im gesamten Schulbereich (Schulhof, Treppenflure, Klassenräume, Unterricht, Toiletten etc.) dauerhaft zu tragen. Wer mag,
kann in seiner Fach-Abteilung ein Plexiglasschild / Gesichtsschutz erhalten. Muss aber auch dauerhaft getragen werden.
Die Landesregierung hat diese Maßnahme zunächst bis zum 31.08.2020 befristet. Hat wohl auch was mit Rückkehrern aus Risiko-Urlaubsgebieten und den allseits gestiegenen Infektionszahlen zu
tun.
Wer sich nicht an die Tragepflicht hält, kann vom Klassen- bzw. jeweiligen Fachlehrer direkt ins Ausbildungsunternehmen geschickt werden. Das Unternehmen wird selbstverständlich
ebenso unmittelbar informiert.
Also seid clever: Schütz eure Mitmenschen!
Wer noch eine coole und wirklich durchdachte Maske braucht: https://www.wefaceit.de
Das Berufsschuljahr 2019/20 ist vorbei! Die Zeugnisausgabe geht dem Ende entgegen. Wer sein Zeugnis nicht persönlich entgegennehmen konnte, kann es im nächsten Schuljahr ab dem 12. August 2020 beim Klassenlehrer erhalten. Eine Zusendung oder Abholung im Sekretariat ist leider nicht möglich.
Ich wünsche allen Beteiligten einen guten Sommer und wie immer das Beste!
Bis demnächst im BK 10!!
VT2E: Die letzte Blockwoche des Schuljahres 2019/20 wird für das 2. Lehrjahr geteilt. Das bedeutet, dass die Azubis, deren Nachname mit dem Buchstaben A - M beginnt, die Berufsschule von Montag 22.06.2020 - Mittwoch 24.06.2020 besuchen, während die Azubis, deren Nachname mit dem Buchstaben N - Z beginnt, von Donnerstag 25.06.2020 bis Freitag 26.06.2020 zur Berufsschule kommen. Jeweils am Ende des Kurzblocks werden die Zeugnisse verteilt. Die Unternehmen und Azubis wurden von mir per eMail informiert. (Falls der eMail-Account bekannt war und/oder funktionierte. Der ein oder andere sollte sein eMail-Postfach bei Gelegenheit leeren, um überhaupt neue Nachrichten empfangen zu können.)
Hier nun auch der neue Blockplan für das Schuljahr 2020/2021. Zur Zeit spricht vieles dafür, dass der Unterricht dann ab Schulbeginn am 12. August völlig normal verlaufen wird.
VT1E: Wir sehen uns in der kompletten Klassenstärke noch einmal vor den Ferien: Am nächsten Mittwoch (10.06.2020).
Wir besprechen den ausgefallenen Unterricht während des Corona-Shut-downs, klären das weitere Vorgehen und geben die Zeugnisse aus. Die Unternehmen wurden von mir per Mail aufgefordert, die
Azubis am Mittwoch für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Wir sehen uns!
VT2 (A - E) in der Woche vom 03. - 06.06.2020: Findet statt!
Wie bisher in der geteilten Klassengröße. Die betroffenen Unternehmen wurden von mir per Telefon informiert. Schüler ab Beginn des Nachnames mit dem Buchstaben Q - Z.
Wer Mittwoch, Donnerstag oder Freitag zur GP1 darf, informiert mich bitte per Mail (falls noch nicht geschehen). Viel Erfolg dabei!!
Ansonsten ist Anwesenheitspflicht in der Schule - mit Mundschutz!
VT1 (A - E) in der Woche vom 18. - 20.05.2020: Unterricht fällt aus!
Er wird durch Lernen auf Distanz ersetzt. Der Grund hierfür ist die parallel in der Innung stattfindende Zwischenprüfung (GP 1) im zweiten Lehrjahr.
Diese zusätzliche Personalanforderung an die Lehrkräfte des Berufskollegs ist neben dem Unterricht zur Zeit im Präsenzverfahren nicht zu lösen.
Aufgaben an die Azubis in Lehrjahr 1 wurden an die Unternehmen oder die Azubis versandt. Die Unterrichtsinhalte im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre sind hier unter dem Menüpunkt VT1
einsehbar.
VT2E: Nächste Woche (11.05. - 15.05.2020 Blockwoche für die Hälfte der Klasse:
N. Br..., M. Brö..., Z. El-Gh..., L. Gab...., F. Gil..., L. Joh..., M. Kocy..., Ö. Kö..., N. Lory..., E. Marj..., A. Papad..., S. Tis...!
Alle anderen kommen im nächsten Block (01.06. - 05.06.2020). Die Unternehmen wurden informiert!
Wir sehen uns!
Es geht wieder los:
Ab Dienstag, 05.05.2020, mit einer jeweils hälftigen Klassengruppe
der VT3-Klassen. Die Unternehmen sind darüber informiert worden, welche Auszubildenden der Klassen ab Dienstag zum Berufsschulunterricht erscheinen müssen. Hygieneregeln siehe unten! Mundschutz
mitbringen!
Wichtig: Sie sollten ihr Pausenbrot mitbringen. Der Schulkiosk ist geschlossen und die Pausenzeiten sind zu kurz, um bei den Läden der Umgebungh in der Schlange zu vergammeln!
Bis denne!
Für Unterricht unter Coronabedingungen vorbereitet!
Falls der Unterricht in der ersten Maiwoche wieder aufgenommen werden sollte,
sind die Klassenräume der Anlagenmechaniker Versorgungstechnik (Handwerk)
am BK10 in Köln-Porz vorbereitet!
Auf dem Foto der VTE-Klasse deutlich erkennbar:
Maximal 15 Schüler pro Klassenraum, Abstand min. 1,50 Meter,
Verkehrswege mit Sicherheitsabstand.
Unterrichtet wird nunmehr frontal ohne Gruppenarbeit. Wie auch sonst?
Für den Unterrichtsbeginn müssen einige Bedingungen beachtet werden:
- Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- Wahrung der Distanzregeln
- Einhaltung der festgelegten Sitzordnung
- Tragen einer Mund-/Nasenschutzmaske falls die Distanz nicht einzuhalten ist
- Essensverbot im Unterricht
- Einhaltung der Regeln zur Rücksichtnahme während der Corona-Zeit
- Befolgung der allgemeinen Anweisungen der Lehrkräfte zum Unterrichtsbeginn
Am ersten Schultag werden die Schüler von den Lehrkräften ausführlich über die anstehenden Hygienemaßnahmen informiert.
Das Tragen eines Mundschutzes wird von der Schulleitung für alle Schüler und Lehrkräfte empfohlen.
Wie geht es weiter nach den Osterferien?!
Vor dem 4. Mai findet kein "normaler" d.h. blockplangerechter Unterricht statt.
Ab dem 23. April haben die Abschlussklassen die Chance, unterrichtliche Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr fortzuführen. Im Unterricht. Klassen im Bereich
Anlagenmechaniker SHK / Handwerk betrifft dies soweit absehbar nicht. Das heißt: Am 4. Mai startet die VT3 in ihre reguläre Blockwoche.
Die Fachhochschulreifeprüfung für die Doppelqualifikation (DQ3 - Block) startet am 4. Mai (mit Englisch!). Um 9:00 Uhr im Festbrennstofflabor (hinter den PC-Räumen im A-Gebäude). Dauer: 180 Minuten.
Der reguläre Unterricht im Bereich Fachschule für Technik findet vermutlich ebenfalls erst ab dem 4. Mai statt. (Aktualisierungen folgen hier.)
Neustart - oder, wenn ich König von Deutschland wär ...
Wir haben jetzt genau zwei Möglichkeiten:
a) Shut-down beibehalten bis der Impfstoff da ist
b) das Leben wieder beginnen unter dem Risiko des Anstiegs von Neuinfektionen
Ich denke, wir sollten Lösung b favorisieren.
Aus folgenden Gründen:
1) Das Hauptargument für den Shut-down hieß: Flatten the curve!
Dieses Ziel wurde erreicht.
2) Der medizinische Notstand (Triage) sollte ausgeschlossen werden.
Dafür hätte man dem Volk aber mitteilen müssen, wie der Auslastungsgrad der Covid- 19-Intensivbetten tatsächlich ist und war. Diese Zahlen liegen jetzt vor und sind weitgehend
unkritisch:
https://www.zeit.de/wissen/2020-04/coronavirus-intensivbetten-deutschland-auslastung-kapazitaeten-tagesaktuelle-karte
Auch gab es keine Anzeichen für Panik in deutschen Krankenhäusern.
M.E. wurde dieses Ziel ebenso erreicht.
3) Die Risikogruppen (Alte, Kranke) sollten geschützt werden. Interessant ist, dass die Politik hier keine Regelungen erlassen hat. Zum Beispiel Zutrittsverbot für Supermärkte, Gartencenter oder
Baumärkte für über 70jährige.
Dieses Ziel lässt sich so gar nicht erreichen. Ist also nicht gewünscht?!
4) Die Wirtschaft in Deutschland ist inzwischen flächendeckend massiv beeinträchtigt und zum Teil sogar in erheblichen Teilen zerstört.
Das geht so nicht weiter! Außer man möchte, dass das Volk in erheblichem Maße ohne Erwerbsmöglichkeiten dastehen soll und massive
Kaufkraftverluste erleiden soll. Die ersten Auswirkungen und der erste Unmut der Bevölkerung ist absehbar.
FAZIT:
Meine Gedanken zur vorösterlichen Besinnung:
Kann es eigentlich wirklich sein, dass der Kunde einer handwerklichen Dienstleistung in Deutschland bereits mega-zufrieden ist, wenn der angefragte Dienstleister sich irgendwann doch noch
bequemt, den Kunden per Telefon zurückzurufen? Vereinbarte Termine einhält, manchmal pünktlich agiert und die Baustelle beim Kunden sauber hinterlässt? Wie war das noch mit "Made in
Germany" und qualitätsgeleitetem Arbeiten?
Leute! Es zählen nicht nur die deutschen Tugenden à la Berti Vogts, sondern auch die Umsetzung von Fachkenntnis. Handwerk muss IMMER hohes Qualitätsniveau anstreben, sonst könnt es ja jeder
machen .....
Haut rein und zeigt dem Kunden, dass er für`s Geld auch Qualität im fachlichen Sinne erwarten darf.
Frohe Ostern - alles wird besser! Bestimmt!!
Quizfrage des Tages:
Warum haben Minijobber (geringfügig Beschäftigte bis 450 Euro / Monat)
jetzt keinen Anspruch auf Corona-Kurzarbeitergeld?????
Na? War zu einfach, oder!
Antwort: Ist doch logisch - diese Leute haben nie Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlt und bekommen daher sogar in der Not jetzt nichts aus dem Topf.
So kann es gehen, wenn man immer nur auf Cash orientiert ist.
Hier kann man die Corona-Krise und ihre Dynamik quasi in Echtzeit verfolgen:
https://www.worldometers.info/coronavirus/#countries
Sehr spannendes, aktuell recherchiertes und offenbar authentisches Zahlenmaterial - im übrigen auch zu anderen empirisch relevanten Themen dieser Welt. Sehr lohnende Lektüre!!
Wegen Corona geschlossen:
Die NRW-Landesregierung hat beschlossen die Osterferien vorzuziehen und ab sofort bis zum 19.04. die Schulen zu schließen. "Ab Montag sind die Schulen
geschlossen", so NRW-Ministerpräsident Laschet am Freitag (13.03.2020). Am Montag und Dienstag werden alle Lehrer in den Schulen bereit stehen und Kinder von Eltern, die in wichtigen Berufen wie
Ärzten und Pflegepersonal, betreuen.
Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg Nr. 10:
Der Unterricht findet voraussichtlich erst wieder nach den Osterferien ab Montag, 20. April 2020, statt.
Sämtliche aktuellen und unterrichtsrelevanten Themen zur Wirtschafts- und Betriebslehre für die Ausbildung der Anlagenmechaniker Versorgungstechnik Handwerk befinden sich auf
dieser Website unter dem jeweiligen Ausbildungsjahr und werden fortlaufend aktualisiert.
Die Inhalte zur WBL-Prüfungsvorbereitung stehen unter VT4 zum Download bereit. Bei Fragen und für weitere Informationen bitte Mitteilung per Mail:
n.saupp@bk10-koeln.de
Was ist für die EU wirklich richtig wichtig?
a) Coronavirus bekämpfen?
b) Klimawandel bekämpfen?
c) Den Grenzübertritt von Flüchtlingen an der EU-Ostgrenze bekämpfen?
Und wie werden Ressourcen der EU eingesetzt?
Think about it!!
Schule fällt aus wegen Sturmwarnung:
Am Montag, 10. Februar 2020 findet kein Unterricht am BK 10 in Köln-Porz statt. Auszubildende klären ihren Arbeitseinsatz an diesem Tag bitte mit ihren Unternehmen.
Seefeld in Österreich war das Ziel der einwöchigen Klassenfahrt des gesamten 2. Berufsschuljahrgangs der Azubis aus dem Handwerksbereich Sanitär / Heizung / Klima
der Innung Köln. Das Berufskolleg Nr. 10 (Köln-Porz) hatte die Fahrt unter der Ägide des Abteilungsleiters Karsten Oberländer organisiert. Mit fast 80 Teilnehmern, darunter auch der
Innungs-Prüfungsausschussvorsitzende Peter Korres, das Innungs-Vorstandsmitglied Dimitrios Caloudis und Susanne Blehs (verantwortlich bei der Innung für Lehrlingsverwaltung) wurden die Ski-Pisten
erkundet, Ski- und Snowboardkurse für Anfänger durchgeführt und zudem noch die komplexe Heiz- und Wasserversorgung des Hotels und der Gemeinde Seefeld (Nahwärmeversorgung durch biologische
Wärmeerzeugung) untersucht. Die Fahrt war in jeder Hinsicht ein voller Erfolg. Im nächsten Jahr wird es eine Neuauflage geben. Ganz sicher!
Auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes ist der Auszubildende de facto Arbeitnehmer. Daher gelten für ihn die Grundlagen des Arbeitsrechtes - auch wenn er zum Unterricht an der Berufsschule weilt. Absenzen, Verspätungen und Schlechtleistungen stellen somit Verstöße gegen seine im Ausbildungsvertrag vereinbarten sogenannten Hauptpflichten dar. Diese sind abmahnungsfähig und können im Wiederholungsfall zur unmittelbaren fristlosen Kündigung führen. Mit der zweiten Abmahnung in einem der o.g. Fälle kann daher vom Arbeitgeber/Ausbilder die Kündigung zugestellt werden. Immer fristlos, weil der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nur noch bei Verstößen gegen Hauptpflichten - und dann nur außerordentlich - kündigen kann. Es gibt keine fristgerechte Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers in Bezug auf seinen Auszubildenden.
Kaum zu glauben, aber wahr! Der gesamten Branche der SHK-Unternehmen in Deutschland scheint es offenbar egal zu sein, dass sich im Großhandel eine schleichende Monopolbildung vollzieht. Die GC-Gruppe und die mit ihr exrem eng verbundene G.U.T.-Gruppe teilt durch Kooperationen und Zukäufe den Markt unter sich auf. Kartellrechtlich formal ok, aber für die B2B-Einkäufer inzwischen eher bedenklich. Wie lange es die Korsings, Pogenwischs, Elmers, Richter&Frenzels und andere noch aktiv gibt, bleibt abzuwarten. Nur über eine zunehmend erdrückende Marktkonzentration und eine erstaunliche Handlungsunfähigkeit der Branche im Bereich Einkauf soll sich dann keiner beschweren. Man hätte es merken und wissen können!
Gerade in Köln passiert: SHK-Azubi aus 2. Lehrjahr erklärt seinem Chef, dass er kündigen möchte - zum Jahresende. Er unterläuft die 4wöchige Kündigungsfrist aus dem AzubiVertrag. Chef (Innungsmitglied) stimmt zu - allerdings unter der Bedingung, dass der Azubi auf den Ausgleich seiner 50 Überstunden verzichtet. (Verstoß gegen § 17 Satz 3 BBiG.) Aber diese Regelung kennt der Chef vermutlich noch nicht mal. Warum auch?